Silbergrasflur und ArtenErben

Im Internet bedauern die „Artenerben“: „Die Silbergrasflur ist ein von Versandung bedrohtes Biotop in Birkenheide.“

In der Rechtsverordnung Silbergrasflur vom 21.07.1987 steht:

  • 3 Schutzzweck

„Schutzzweck ist die Erhaltung der im Landkreis einmaligen offenen und mit Silbergras bedeckten Flugsandfläche auf dem ehemaligen Flugplatz Birkenheide aus vor allem wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen sowie wegen der Seltenheit und Eigenart dieser Vegetationsform.“

Also wurde diese einmalige Flugsandfläche unter Schutz gestellt. Darum für alle interessierten Bürger die Original-Rechtsverordnung:

Silbergrasflur Rechtsverordnung.

 

Ein Kommentar

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert